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Gewerbliche Buchführungshilfe

Gewerbliche Buchführungshilfegem. § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG, umfasst ausschließlich das Buchen laufender Geschäftsvorfälle nach vorgelegtem Kontenrahmen, laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen und das Anfertigen der Lohnsteueranmeldungen und die Weitergabe von Beitragsnachweisen an die Krankenkassen.

Die gewerbliche Buchführungshlfe, gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG, beinhaltet die betriebsprüfungsgerechte Aufbereitung Ihres Belegwesens (siehe hierzu unsere Infoseite zur Bearbeitung bzw. Aufbereitung von Belegen).


Im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt nach Vorlage der notwendigen Unterlagen (siehe unseren Umdruck „Notwendige Unterlagen zur Lohnbuchhaltung“, von der Anmeldung bzw. Einrichtung von Lohnkonten, Urlaubs- und Abwesenheitsstatistiken, bis zur Mitteilung an die Krankenkassen und das zuständige Finanzamt und natürlich entsprechend die Abmeldung von Mitarbeitern).
Was wir Ihnen leider nicht anbieten können sind „Baulohnabrechnungen“. Wir können Ihnen hierzu jedoch sicherlich auch einen Kontakt herstellen.

 

 

 

 

2023

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